IT Market Trends
Remote Hiring in Deutschland
Remote-Hiring: Homeoffice, Steuern & Datenschutz prägen die Rahmenbedingungen. Erfahre, wie Bundesländer (Bayern, Berlin, NRW & Co.) IT-Unternehmen und Talentestärken oder blockieren.
Gibt es ein bundesweites Recht auf Homeoffice,
oder gelten Landesgesetze?
In Deutschland gibt es keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf Homeoffice. Dein Chef bestimmt im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidung, ob und wie du von zu Hause arbeiten darfst. Auch während der Pandemie hat es keine bundeseinheitliche Regelung gegeben: Jedes Land handhabt die Corona-Arbeitsschutzverordnung anders. Berlin kontrollierte tausende Unternehmen, während Bayern und Rheinland-Pfalz kaum Bußgelder verhängten. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigte im November 2024, dass der Arbeitgeber grundsätzlich entscheidet, ob vollständiges Homeoffice angeboten wird.
Die direkte Antwort: Nein, Homeoffice ist kein einheitlich geregelter Anspruch; das Gesetz liegt auf Bundesebene, aber in der Praxis spielen die Länderbehörden unterschiedliche Rollen. Dein Arbeitsplatz – Präsenz oder Homeoffice – wird also in der Regel durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bestimmt. In besonderen Härtefällen (z. B. gesundheitliche Gründe) kann ein Anspruch entstehen, doch das ist selten. In der Praxis haben die Länder die Vorgaben unterschiedlich umgesetzt: Manche (etwa Baden-Württemberg und Berlin) führten flächendeckend Kontrollen durch, andere (Bayern, Rheinland-Pfalz) fast gar nicht.
Im Ergebnis heißt das für Remote-Teams: Verträge und Homeoffice-Regelungen werden individuell vereinbart. Prüfe bestehende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen auf Homeoffice-Regeln. Unternehmen brauchen kein spezielles Landesgesetz zu fürchten, wohl aber verschiedene Prüfverfahren – etwa auf Arbeitsschutz.
Wie wirken sich Steuern und Betriebsstätten auf Remote-Mitarbeitende aus?
Dein Gehalt wird in Deutschland dort versteuert, wo du steuerlich ansässig bist – also im Wohnort-Bundesland (Einkommensteuerbundesland). Für den Arbeitgeber ist wichtig: Ein Homeoffice-Arbeitsplatz begründet normalerweise keine zusätzliche Betriebsstätte. Das heißt: Führst du deine Arbeit dauerhaft von zu Hause aus, entfällt in der Regel eine neue Steuerpflicht (insbesondere Gewerbesteuer) im Bundesland deines Wohnsitzes. Die Finanzverwaltung hat 2024 klargestellt, dass Homeoffice- Plätze keine Betriebsstättedarstellen, solange der Arbeitgeber keine tatsächliche Verfügung über dein Arbeitszimmer hat. Nur in Ausnahmefällen – z. B. ein leitender Angestellter mit dauerhaftem Heimarbeitsplatz – könnte eine Betriebsstätte angenommen werden.
Private Homeoffices lösen in der Regel keine neuen Steuern aus. Dein Arbeitslohn wird am Wohnort versteuert, wie sonst auch. Nur wenn dein Arbeitgeber deinem Homeoffice mietvertraglich oder anderweitig verbunden wäre (was fast nie der Fall ist), würde eine Betriebsstätte drohen. Die Folge: Keine neue Gewerbesteuer, kein lokaler Gewerbe-Anmeldekram wegen Remote-Mitarbeitenden. Trotzdem lohnt es sich, mit der Finanzabteilung Klarheit zu haben: Für Grenzgänger (nicht hier relevant) oder digital arbeitende GmbHs könnten andere Regeln greifen.
Gibt es länderspezifische Datenschutzregeln für das Homeoffice?
Die Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) gelten bundeseinheitlich – egal ob du in Hamburg oder Sachsen arbeitest. Dennoch haben die Landesdatenschutzbehörden ihre eigenen Tipps und Checklisten fürs Homeoffice herausgegeben. Konsequenz: Achte besonders auf Sicherheitsmaßnahmen unabhängig vom Bundesland. Dein Notebook sollte verschlüsselt sein, der Bildschirm gesperrt werden, wenn du aufstehst, und ein VPN benutzt werden. Die jeweiligen Landes-DSB schreiben zwar keine widersprüchlichen Gesetze vor, aber sie sind Anlaufstelle bei Verstößen. Wenn du etwa in Berlin wohnst, nimmt sich der Berliner Datenschutzbeauftragte deines Falles an; in Sachsen wäre es die entsprechende Landesbehörde. Insgesamt gilt: Datenschutz im Homeoffice ist Chefsache – jeder Bundesstaat erwartet, dass Firmen ihre Mitarbeiter*innen schulen und technische Maßnahmen umsetzen.
Gelten Feiertage am Wohn- oder Unternehmenssitz für Homeoffice?
Die Feiertagsregeln richten sich nach dem tatsächlichen Arbeitsort, nicht nach der Firmenadresse. Arbeitest du also im Homeoffice in Bayern, gelten die bayerischen Feiertage. Fällt etwa der 6. Januar auf einen Wochentag, hast du in Bayern frei – selbst wenn dein Arbeitgeber in Berlin sitzt. Umgekehrt kann es sein, dass in Berlin ein Feiertag ist, du in Nordrhein-Westfalen aber normal arbeiten müsstest, weil dort kein Feiertag vorliegt.
Staatliche Förderungen und Standortvorteile im Homeoffice?
Einige Bundesländer locken Firmen mit Digitalisierungs-Förderprogrammen, die indirekt auch Homeoffice-Equipment bezuschussen. Ein prominentes Beispiel ist der Digitalbonus Niedersachsen: KMUs können dort bis zu 50 % der Kosten für Homeoffice, Videokonferenztechnik oder IT-Sicherheit gefördert bekommen. Auch Bayern bietet mit seinem Digitalbonus Zuschüsse (bis zu 30.000 €) für die Digitalisierung von Unternehmen. Ähnliche Programme (Teilhabe an modernem Internet, Digitalisierungsprämien, Innovationskredite) gibt es in vielen Ländern. Länderspezifische Vorteile: Berlin und Hamburg gelten als Tech-Hubs mit Startup-Förderung, Bayern und NRW locken mit Industriekooperationen. In der Praxis empfiehlt es sich, bei grenzüberschreitendem Recruiting zu prüfen, ob etwa eine GmbH in NRW oder eine UG in Sachsen eine bessere Förderkulisse für Arbeitgeberzuschüsse hat. Für Angestellte kann ein Vorteil sein, dass Wohnorte mit guter Digitalisierung (Glasfaser-Regionen in BW, Infrastruktur-Fonds in Sachsen) besseres Arbeiten von zu Hause ermöglichen. Kurzum: Einige Länder sind technisch “homeoffice-freundlicher” ausgestattet – und Unternehmen können sich diese Förderungen für Schulung und Ausstattung sichern.
Zusammengefasst ist der deutsche Rechts-Dschungel fürs Remote-Arbeiten: Es gibt bundesweit geltende Grundregeln (DSGVO, Arbeitszeitgesetz, Betriebsstättenprinzip), doch jedes Bundesland setzt Kontrollen und Förderschwerpunkte anders um. Für dich heißt das: Sei vorbereitet und informiert. Falls du remote in einem anderen Bundesland angestellt wirst, kläre unbedingt, welche Feiertage und Arbeitszeiterfordernisse dort gelten. Als Arbeitgeber solltest du prüfen, ob Homeoffice-Regelungen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen Lücken lassen, und dich ggf. an LAG-Urteilen orientieren.